Suchergebnisse für: Einziehung Geschäftsanteile

Gesellschafterstreit Zwei-Personen GmbH – Alternative: Austritt aus der GmbH

Das Gesetz sieht kein Austrittsrecht des GmbH-Gesellschafters vor. Das Austrittsrecht wird meist als Kündigungsrecht gestaltet mit der Folge, dass der Geschäftsanteil entweder von der Gesellschaft übernommen oder eingezogen wird oder die Gesellschaft einen (dritten) Erwerber benennen darf.

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Prozessführung im Gesellschaftsrecht (Corporate Litigation)

Prozessführung Gesellschaftsrecht Klage- und Berufungsverfahren auf folgenden Gebieten: Die GmbH ist aufgrund ihres zumeist kleinen Gesellschafterkreises besonders streitanfällig. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten kommt es häufiger zu Rechtsstreiten, insbesondere zu Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern und/oder Geschäftsführern

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Nichtigkeit und Anfechtbarkeit
von Gesellschafterbeschlüssen in der GmbH

Inhalt: Nichtigkeit Gesellschafterbeschluss, Anfechtbarkeit Gesellschafterbeschluss, Nichtladung einzelner Gesellschafter, Unzumutbarer Versammlungsort, Unzumutbarer Zeitpunkt, Keine schriftliche Einladung, Einberufungsmängel, Nichtbeurkundung von Beschlüssen, Entzug unentziehbarer Gesellschafterrechte, Verstoß gegen Gläubigerschutzvorschriften. Gerne berate und unterstütze ich Sie bei der Vorbereitung, Durchführung

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Gesellschafterliste der GmbH – Einstweiliger Rechtsschutz

Inhalt: Gesellschafterliste, Legitimationswirkung, § 16 GmbHG, Rechtsscheinwirkung, § 40 GmbHG, Listengesellschafter, Rechtsscheinwirkung Gesellschafterliste, Widerspruch zur Gesellschafterliste, Verfügungsanspruch, Verfügungsgrund, Einstweilige Behandlung als Gesellschafter, Einreichung einer korrigierten Gesellschafterliste Veranlasst ist die Bedeutung der Gesellschafterliste vor allem durch ihre weitreichende Legitimationswirkung

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GmbH-Gesellschafterversammlung – Aktuelle BGH-Rechtsprechung

Aktuelle Rechtsprechung zur GmbH-Gesellschafterversammlung: Allzuständigkeit, Einberufung und Durchführung, Einberufungskompetenz der Geschäftsführer, Teilnahmerecht,  Auswahl des (unzumutbaren) Versammlungsorts, Virtuelle Gesellschafterversammlung ,  Teilnahmerecht eines Vertreters oder Beistands, Ausübung des Stimmrechts, Stimmverbote, Stimmpflicht aufgrund Treuepflicht, Stimmpflicht und Enthaltung Nachfolgend stelle

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Die personenidentische GmbH & Co. KG – Besonderheiten bei der Einheits-GmbH & Co. KG

Die personenidentische GmbH & Co. KG: Besonderheiten bei der Einheits-GmbH & Co. KG  Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch persönlich für eine umfassende Beratung zur Verfügung. Gemeinsam mit meinen Mandanten entwickle ich eine erfolgversprechende Strategie und

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Rechtsanwalt Gesellschaftsrecht Jörg Streichert
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