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Gesellschafterstreit: Warum ein Einziehungsbeschluss bei Verstoß gegen die Vorschriften der Kapitalerhaltung § 30 Abs. 1 GmbHG nichtig sein kann.

Gesellschafterstreit: Warum ein Einziehungsbeschluss bei Verstoß gegen die Vorschriften der Kapitalerhaltung § 30 Abs. 1 GmbHG nichtig sein kann. In Anlehnung an das OLG Brandenburg 4 U 214/21, BeckRS 2022, 18027 dürfen Auszahlungen an ausgeschiedene Gesellschafter nicht zur Entstehung oder Vertiefung einer Unterbilanz führen (BGH, II ZR 171/19 und BGH II ZR 391/18).

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Alternative bei Gesellschafterstreit in 2-Personen GmbH – Austritt aus der GmbH

Das Gesetz sieht kein Austrittsrecht des GmbH-Gesellschafters vor. Das Austrittsrecht wird meist als Kündigungsrecht gestaltet mit der Folge, dass der Geschäftsanteil entweder von der Gesellschaft übernommen oder eingezogen wird oder die Gesellschaft einen (dritten) Erwerber benennen darf.

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Die Kunst, einen Gesellschafterstreit zu beenden

Die Kunst des Gesellschafterstreits liegt darin, das allgemeine Wohl und den nachhaltigen Erfolg Ihres Unternehmens zu sichern. Es geht darum, den Konflikt als Chance für Wachstum und Innovation zu sehen, und nicht nur als ein Hindernis. In Anlehnung an die Lehren des chinesischen Generals, Militärstrategen und Philosophen Sunzi erfahren Sie meine schrittweise Strategie zur Bewältigung von Gesellschafterstreitigkeiten.

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Gesellschafterstreit 50:50 GmbH – Einziehung Geschäftsanteile (Teil III)

Inhalt: Gesellschafterstreit 50:50 GmbH Einziehung der Geschäftsanteile, einseitige Einziehung 50:50 GmbH, wechselseitige Einziehung 50:50 GmbH, Gesellschafterliste bei der Einziehung 50:50 GmbH In diesem Beitrag erkläre ich die Grundprinzipien der Stimmenthaltung bei Personen- und Kapitalgesellschaften und

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Gesellschafterstreit 50:50 GmbH – Gesellschafterversammlung (Teil I)

Bei paritätisch geführten GmbHs liegt es wegen der Pattsituation in der Gesellschafterversammlung auf der Hand, dass sich nicht nur Probleme bei der Führung der Gesellschaft ergeben können, sondern auch, dass Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern zu einer Lähmung der Gesellschaft führen können.

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Gesellschafterstreit – GmbH-Sonderprüfung gemäß § 46 Nr. 6 GmbHG

Inhalt: Sonderprüfung, Sonderprüfer, Überwachung Geschäftsführer, Kontrolle Geschäftsführung, Kontrollinstrument, Sonderprüfungsbeschluss, Konflikte unter Gesellschaftern, Einleitung Sonderprüfungsverfahren, Gesellschafterstreit, § 46 Nr. 6 GmbHG, Gegenstand der Sonderprüfung, Prüfungsbericht, Lästigkeitswert Sie können den Artikel auch als Audio-Podcast hören. Die Gesellschafterversammlung kann

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Gesellschafterstreit – Einziehung von Geschäftsanteilen aus wichtigem Grund

Themen: Einziehung von Geschäftsanteilen, lästiger Gesellschafter, Einziehung aus wichtigem Grund, Volleinzahlung des Geschäftsanteils, Durchführung Zwangseinziehung, Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern, Satzungsgrundlage, Einziehungsbeschluss, Anfechtungsklage, Nichtigkeitsklage, Prozessführung, Prozessanwalt, Corporate Litigation Spannungen zwischen GmbH-Gesellschaftern sind nicht gerade selten, insbesondere bei

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Gesellschafterausschluss und Geschäftsführer – Abberufung wegen Streit in der Zweipersonen-GmbH

Sofern hierzu keine gesonderten Regelungen in der Satzung vereinbart wurden, kommt im Hinblick auf die Gesellschafterstellung neben der Einziehung ein Zwangsausschluss in Betracht. Ist der betreffende Gesellschafter gleichzeitig Geschäftsführer, wird dieser von der Geschäftsführerposition abzuberufen

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Rechtsanwalt Gesellschaftsrecht Jörg Streichert
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