Rechtsanwalt Jörg Streichert
Fachanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht:
Ein drohender oder bereits entbrannter Streit unter Gesellschaftern hat verheerende Folgen für Sie. Warten bedeutet einen Geländegewinn für den Streitgegner.
Aus diesem Grund begleite ich Sie umfassend mit meiner vollen Aufmerksamkeit und Zeit, um den Gesellschafterstreit schnell beizulegen. Die Frontlinie zu Ihrem Vorteil zu verschieben und Ihre Positionen und Potentiale bestmöglich auszuloten und ausschöpfen – dafür stehe ich bis zum Erfolg an Ihrer Seite. Die Qualität meiner Arbeit wird Sie im Ergebnis überzeugen.

Meine Fachgebiete:

Gesellschaftsrecht
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Gesellschaftsrecht

Gründung von Gesellschaften
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Gründung von Gesellschaften

GmbH in der Krise
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GmbH in der Krise, Sanierung und Insolvenz
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht sind mein Fachgebiet. Durch meine ständige Fortbildung und vor allem durch Mandatsverhältnisse, die durch gegenseitiges Vertrauen geprägt sind, ist es mir möglich, meinen Beruf als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht mit Freude, Begeisterung und Herz auszuüben.
Mandant werden…
Möchten Sie mich mit einer Beratung oder Vertretung im Fachbereich Handelsrecht und Gesellschaftsrecht beauftragen? Denken Sie über eine Beauftragung nach?
Den 7 Prinzipien meiner Kanzlei Philosophie können Sie entnehmen, was Sie von mir erwarten dürfen und warum ich für Sie der richtige Anwalt sein könnte:
Aus Problemen Lösungen zu erschaffen, erfüllt mich immer wieder mit Freude.
Aus diesem Grund lege ich sehr großen Wert darauf, Zeit für meine Mandanten zu haben und durch die Qualität meiner Arbeit zu überzeugen.
Auf meiner Webseite finden Sie umfassende Informationen zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten als Fachanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht.
Gerne stehe ich Ihnen für ein persönliches und für Sie kostenfreies Informationsgespräch zur Verfügung.
Kontaktieren Sie mich einfach unverbindlich
- per Telefon, Email, Telefax
- über das Kontaktformular oder
- über das Mandatsanfrageformular der WebAkte.
In Rahmen eines ersten Informationsgespräches kläre ich mit Ihnen zunächst einmal, ob ich die passende Kanzlei für Ihr Anliegen bin. Anschließend stimmen wir ab, zu welchen Konditionen ich Ihnen als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht helfen kann.
Ein Mandatsverhältnis wird erst dann begründet, sobald Sie eine auf mich lautende Vollmacht und eine Mandatsvereinbarung unterzeichnet haben.
Überwiegend betreue ich als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht mittelständische Unternehmen, deren Gesellschafter und Geschäftsführer im Allgäu (Kaufbeuren, Kempten, Memmingen) und im Umkreis von München.

Ich freue mich auf Ihre Nachricht.
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