Kompetenzen - Rechtsgebiete
Über 30 Jahre Erfahrung auf dem Rechtsgebiet Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Erbrecht
Meine Kernkompetenz im Bereich Gesellschaftsrecht - ergänzt durch
M&A (Unternehmensnachfolge), Handelsrecht und Erbrecht.
Umfassende Mandantenlösungen durch ein Expertennetzwerk
Sofern erforderlich, kann ich ein umfangreiches Netzwerk von Experten aktivieren. Es besteht aus Fachanwälten für Strafrecht, Insolvenzrecht, Arbeitsrecht sowie aus Steuerberatern. Eine Kooperation mit Partnern gilt insbesondere für den Bereich Strafrecht (z. B. Untreue, Insolvenzverschleppung), im Bereich Insolvenzrecht (Vorliegen Insolvenzgründe, Insolvenzantragspflicht), den Bereich Arbeitsrecht (insbes. Beendigung von Geschäftsführer-Anstellungsverträgen) und im Steuerrecht.
Gesellschafterstreit im Brennpunkt - Fallbegleitung und Fallgestaltung mit offenem Visier
Ein drohender oder bereits entbrannter Streit unter Gesellschaftern hat verheerende Folgen für Sie. Warten bedeutet, dass der Streitgegner auf rechtlichem Terrain Vorsprung gewinnt. Aus diesem Grund begleite ich Sie umfassend mit meiner vollen Aufmerksamkeit und Zeit, um den Gesellschafterstreit schnell beizulegen. Die Frontlinie zu Ihrem Vorteil zu verschieben und Ihre Positionen und Potentiale bestmöglich auszuloten und ausschöpfen – dafür stehe ich bis zum Erfolg an Ihrer Seite.
Recht der Handelsgeschäfte, Einzelunternehmer und das Vertriebsrecht
Meine Tätigkeiten im Handelsrecht sind umfassend und im Rahmen der Lösung von Gesellschafterstreitigkeiten zu verstehen. Hier biete ich bei Bedarf umfassende Beratung und Unterstützung. Durch fundierte Erfahrung in der Prozessführung begleite ich meine Mandanten durch die meist komplexen Gerichtsverfahren. Durch souveränes Auftreten im Gerichtssaal und präsentieren nachvollziehbarer, wohl strukturierter und übersichtlich gegliederter Schriftsätze ermögliche ich eine erfolgreiche Prozessführung.
Vereinbarungen gesellschaftsrechtlicher Nachfolgeregelungen sind oft sehr komplex und schwierig. Meine langjährige Berufserfahrung und Expertise hilft Ihnen bei der Gestaltung der Vermögensnachfolge.
Als Fachanwalt für Handels-und Gesellschaftsrecht und umfangreicher Fortbildung und Erfahrung im Erbrecht verstehe ich mich auch als Rechtsanwalt für Fragen des Erbrechts und der Vermögensnachfolge, insbesondere soweit es Fragen der Unternehmensnachfolgeregelung in Testamenten, Erbverträgen und Gesellschaftsverträgen betrifft. Einen weiteren Schwerpunkt bildete die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften in Gesellschaften.
Fundierte Basis für eine realistische Ergebniserwartung
Als Praktiker greife ich auf die wesentlichen Gerichtsentscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH), der Oberlandesgerichte (OLG) und der sonstige Gerichte zu den jeweiligen Fachthemen zurück. Hierbei unterstützen mich das juris PartnerModul Handels- und Gesellschaftsrecht sowie die Datenbank Centrale für GmbH online optimal.