Gesellschaftsrecht

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Gesellschafterstreit Zwei-Personen GmbH – Alternative: Austritt aus der GmbH

Das Gesetz sieht kein Austrittsrecht des GmbH-Gesellschafters vor. Das Austrittsrecht wird meist als Kündigungsrecht gestaltet mit der Folge, dass der Geschäftsanteil entweder von der Gesellschaft übernommen oder eingezogen wird oder die Gesellschaft einen (dritten) Erwerber benennen darf.

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Einstweilige Verfügung zum Erlass eines Tätigkeitsverbots in Zwei-Personen-GmbH von OLG bestätigt

Das OLG München schafft mit einem Urteil vom Mai 2023 Klarheit über eine einstweilige Verfügung zum Erlass eines Tätigkeitsverbots in der Zwei-Personen-GmbH. Somit ist eine einstweilige Verfügung auch ohne einen Gesellschafterbeschluss nach § 46 Nr. 8 Alt. 2 GmbH-Gesetz auch durch den verbleibenden anderen Gesellschafter möglich.

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Die Kunst, einen Gesellschafterstreit zu beenden

Die Kunst des Gesellschafterstreits Artikel als Podcast hören Konflikte zwischen Gesellschaftern können das Betriebsklima innerhalb eines Unternehmens erheblich belasten, die operative Leistungsfähigkeit beeinträchtigen und, wenn sie nicht effektiv bewältigt werden, sogar die Existenz der Firma

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Reichweite, Wirkungskreis Rechtsanwalt Jörg Streichert

Rechtliche Vertretung von Firmen in diesen Regionen Deuschlands Rechtsanwalt Jörg Streichert und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht ist für Unternehmer und Unternehmen im gesamten Bundesgebiet in Deutschland tätig. Bayern Baden-Würtemberg Rheinland-Pfalz Hessen Thüringen Sachsen Saarland

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Gesellschafterstreit – Zwangseinziehung
und einstweilige Verfügung

Inhalt, Auszug: Gesellschafterstreit, Zwangseinziehung und einstweilige Verfügung, einstweiliger Rechtsschutz, Einreichung korrigierte Gesellschafterliste, Widerspruch zur Gesellschafterliste, Einreichung Gesellschafterliste in der ursprünglichen Fassung, Untersagung Beschlussfassung über Zwangseinziehung Wie kann der frühere Anteilsinhaber gegen eine unmittelbar nach der

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und einstweilige Verfügung
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Gesellschafterstreit – Gesellschafterliste und Zwangseinziehung

Gesellschafterstreit Gesellschafterliste Zwangseinziehung, BGH II ZR 12/17, Gesellschafterliste Zwangseinziehung, Legitimationswirkung Gesellschafterliste, Legitimation Gesellschafterliste, § 16 GmbHG, Justizgewährungsanspruch Aufgrund meiner Erfahrung aus zahlreichen begleiteten Streitigkeiten unter Gesellschaftern erstreckt sich meine Unterstützung auf: Der II. Zivilsenat des BGH

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Gesellschafterstreit 50:50 GmbH –
Einziehung Geschäftsanteile (Teil III)

Inhalt: Gesellschafterstreit 50:50 GmbH Einziehung der Geschäftsanteile, einseitige Einziehung 50:50 GmbH, wechselseitige Einziehung 50:50 GmbH, Gesellschafterliste bei der Einziehung 50:50 GmbH In diesem Beitrag erkläre ich die Grundprinzipien der Stimmenthaltung bei Personen- und Kapitalgesellschaften und

Gesellschafterstreit 50:50 GmbH –
Einziehung Geschäftsanteile (Teil III)
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Gesellschafterstreit 50:50 GmbH –
Abberufung Geschäftsführer (Teil II)

Inhalt: Gesellschafterstreit 50:50 GmbH Abberufung Geschäftsführer, Ordentliche Abberufung Geschäftsführer 50:50 GmbH, Außerordentliche Abberufung Geschäftsführer 50:50 GmbH, Gegenseitige Abberufung 50:50 GmbH Hinweis: Die Auswirkungen der Stimmengleichheit auf die Einberufung und die Abhaltung der Gesellschafterversammlung der paritätischen

Gesellschafterstreit 50:50 GmbH –
Abberufung Geschäftsführer (Teil II)
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Gesellschafterstreit 50:50 GmbH –
Gesellschafterversammlung (Teil I)

Inhalt: Pattsituation GmbH, Gesellschafterstreit 50:50 GmbH Gesellschafterversammlung, Fehler bei der Einberufung Gesellschafterversammlung, Fehler bei der Ladung Gesellschafterversammlung, Fehler bei der Abhaltung Gesellschafterversammlung, Einberufung/ Absage/ Abhaltung der Versammlung in der 50:50 GmbH, in der 50:50 GmbH

Gesellschafterstreit 50:50 GmbH –
Gesellschafterversammlung (Teil I)
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Rechtsanwalt Gesellschaftsrecht Jörg Streichert
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