Geschäftsführer

Stimmverbot des Gesellschafter-Geschäftsführers, BGH Urteil II ZR 77/16

Inhalt: Stimmverbot, Regeln im Rahmen von Beschlussstreitigkeiten bei Beschlussfassung über die Abberufung aus wichtigem Grund, Details zum Stimmrechtsausschluss, Stimmverbot des Gesellschaftergeschäftsführers Stimmverbot des Gesellschafter-Geschäftsführers, bemerkenswertes Urteil des BHG! „Bei der gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen, die […]

Stimmverbot des Gesellschafter-Geschäftsführers, BGH Urteil II ZR 77/16 Artikel öffnen »

Gesellschafterstreit in der GmbH –
Auskunfts- und Einsichtsrecht des GmbH-Gesellschafters

Bei Gesellschafterstreit in der GmbH: Auskunfts- und Einsichtsrecht des GmbH-Gesellschafters – Informationserzwingungsverfahren Hier stellt das Auskunfts- und Einsichtsrecht des Gesellschafters das scharfe Schwert des Gesellschafters gegenüber dem Geschäftsführer dar. Bei einem Gesellschafterstreit ist es die

Gesellschafterstreit in der GmbH –
Auskunfts- und Einsichtsrecht des GmbH-Gesellschafters
Artikel öffnen »

Haftung des Alleingesellschafter
Geschäftsführers einer GmbH

Inhalt: Alleingesellschafter-Geschäftsführer in der GmbH: Haftung, Weisungsgebundenheit, Innenhaftungsanspruch Alleingesellschafter-Geschäftsführer: Reichweite einer Haftungsbefreiung: Die GmbH kennt – anders als die AG – eine echte Hierarchie der Gesellschaftsorgane. Wenngleich der Geschäftsführer das Vertretungs- und Geschäftsführungsorgan in der

Haftung des Alleingesellschafter
Geschäftsführers einer GmbH
Artikel öffnen »

Aktuelles zur Haftung des Geschäftsführers für verbotene Zahlungen gem. § 64 GmbHG

Inhalt: Verbotene Zahlung nach Eintritt der Insolvenzreife und Haftung des Geschäftsführers. Diese Haftung ist sehr weitgehend, da sie sich nicht an einen Vermögensschaden der Gesellschaft orientiert, sondern allein an den Zahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen. Der

Aktuelles zur Haftung des Geschäftsführers für verbotene Zahlungen gem. § 64 GmbHG Artikel öffnen »

Rechtsanwalt Gesellschaftsrecht Jörg Streichert
Nach oben scrollen