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Anrechnung laufender Zahlungen
auf den Ausgleichsanspruch gemäß § 89 b HGB.

Den Volltext dieser Entscheidung finden Sie hier. Grundsätzlich verstoßen vertragliche Regelungen, mit denen eine Einschränkung des Handelsvertreterausgleichs vor Beendigung des Handelsvertretervertrags erfolgt, gegen die zwingende Vorschrift des § 89b Abs. 4 Satz 1 HGB und

Anrechnung laufender Zahlungen
auf den Ausgleichsanspruch gemäß § 89 b HGB.
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Rechtsanwalt Gesellschaftsrecht Jörg Streichert
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