Einstweilige Verfügung zum Erlass eines Tätigkeitsverbots in Zwei-Personen-GmbH von OLG bestätigt

Das OLG München schafft mit einem Urteil vom Mai 2023 Klarheit über eine einstweilige Verfügung zum Erlass eines Tätigkeitsverbots in der Zwei-Personen-GmbH. Somit ist eine einstweilige Verfügung auch ohne einen Gesellschafterbeschluss nach § 46 Nr. 8 Alt. 2 GmbH-Gesetz auch durch den verbleibenden anderen Gesellschafter möglich.

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BGH definiert den Begriff „neuer Kunde“
und legt diesen zugunsten des Handelsvertreters weit aus.

Inhalt: Erläuterungen zum Begriff „neuer Kunde“, den das BGH zu Gunsten des Handelsvertreters weit auslegt. Der Leitsatz Der Entscheidung Des BGH Im Urteil Vom 6. Oktober 2016 – VII ZR 328/12 Lautet: „§ 89b Abs.

BGH definiert den Begriff „neuer Kunde“
und legt diesen zugunsten des Handelsvertreters weit aus.
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Rechtsanwalt Gesellschaftsrecht Jörg Streichert
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