Die Nachfolge im Unternehmen richtig planen – 7 teure Fehler vermeiden!

Im folgenden stelle ich Ihnen die 7 häufigsten Fehler in meiner Beratungspraxis vor.
Rechtsanwalt Jörg Streichert
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Sie sind akut erkrankt oder haben einen Unfall und können Ihre geschäftlichen Aktivitäten nicht mehr ausführen:

  • Wie geht es jetzt mit Ihrem Unternehmen weiter?
  • Wer übernimmt die Geschäftsleitung?
  • Was geschieht mit Ihren Mitarbeiten?
  • Wer trägt die rechtliche Verantwortung im Falle Ihres unvorhergesehenen Ausfalles?

Im schlimmsten Fall kann dies zum Aus Ihres Unternehmens führen.

Diese Situation kann durch rechtzeitige Planung erheblich entschärft werden.

Nur eine gründlich geplante und gut vorbereitete Unternehmensnachfolge sichert den Fortbestand Ihres Unternehmens und vor allem auch die Arbeitsplätze Ihrer Mitarbeiter.

Eine Nachfolgeregelung muss systematisch, gewissenhaft und zeitig vorbereitet werden. Dies gehört zu den grundlegenden Pflichten eines jeden gewissenhaften Unternehmers.

Häufig lässt das Alltagsgeschäft hierzu wenig Zeit. Diese muss man sich jedoch nehmen.

Von besonderer Wichtigkeit ist es, sich selbst klare Vorstellungen von der beabsichtigten Unternehmensnachfolge zu machen. Meist konzentriert man sich auf „steuersparende“ Gestaltungen, ohne zu überprüfen, ob die sich hieraus ergebenden Rechtsfolgen auch tatsächlich erwünscht sind.

1. Fehler: Keine Regelung der Unternehmensnachfolge.

Ein plötzliches Ausscheiden eines Unternehmensleiters kann existenzielle Auswirkungen auf das Unternehmen haben.

Wenn die Nachfolge im Unternehmen nicht geregelt wurde, wird das Unternehmen – im Falle der Erkrankung des Unternehmensleiters – schnell führungslos. Im Falle des Todes des Inhabers fällt das Unternehmen regelmäßig in eine Erbengemeinschaft.

Der Fortbestand des Unternehmens ist dann mehr als fraglich.

Fehlende Nachfolgeregelungen können nicht nur Familien entzweien, für frustrierte Mitarbeiter und somit für ein belastendes Betriebsklima sorgen, sondern sogar das Unternehmen in das Insolvenzverfahren treiben.

Wer nicht aktiv wird in Sachen Unternehmensnachfolge, wird den Fortbestand seines Unternehmens nicht untermauern.

Wer aktiv an der Unternehmensnachfolge arbeitet, kann selbst jederzeit mitbestimmen, wer der geeignete Nachfolger für das Unternehmen ist und stellt somit sicher, dass der Unternehmensgeist und die eigene Vision vom Nachfolger weitergetragen werden.

2. Fehler: Festhalten

Kann ein Unternehmer sich von seinem Lebenswerk lösen?

Der Kampf mit sich selbst ist nicht zu unterschätzen, wenn es gilt, sein Lebenswerk jemand anderem zu übergeben. Faktoren wie Angst und Besorgnis über das mögliche Scheitern des neuen Unternehmensleiters bereiten regelmäßig große Schwierigkeiten.

Aber wenn  der vorherige Unternehmer dem Nachfolger immer wieder in dessen Souveränität bezüglich der Unternehmensaktivitäten eingreift, werden mehr Prozesse im Unternehmen behindert als vorangetrieben.

Tipp: Suchen Sie sich eine neue Beschäftigung, wie z. B: Business Angel werden, um die nächste Generation zu fördern, anstatt auch nach der Leitungsübergabe ihres Unternehmens weiter „mitreden“ zu wollen.

3. Fehler: Willkürliche Nachfolgerbestimmung

Hat man als Unternehmer eine gerechte Entscheidung getroffen,
wenn man seine familiären Mitglieder den internen und vielleicht
besser qualifizierten Anwärtern vorzieht?

Oft entsteht dadurch bei den Mitarbeitern, die sich im Führungsteam verdient gemacht haben, Unverständnis und Neid. Dieser Neid oder Ärger kann sich ebenfalls negativ auf das Betriebsklima ausüben oder ggf. zur Abwanderung von qualitativen Mitarbeitern führen, da diese einen solche Nachfolger als Blockade ihrer beruflichen Aufstiegschancen sehen.

4. Fehler: Umgang mit dem Faktor ZEIT

Die Nachfolge im Unternehmen in ihrer Gesamtheit ist ein komplizierter Findungsprozess. Dieser benötigt ein hohes Investment an Zeit, um den geeignetsten Nachfolger zu finden.

Je größer ein Unternehmen ist, desto intensiver ist der Zeitaufwand. Denn neue Nachfolger müssen sicherstellen, dass sie die Ziele, den finanziellen Druck und die Mitarbeiterführung managen können.

Einen solchen Nachfolger findet man nicht innerhalb kürzester Zeit. Daher planen Sie die Nachfolge im Unternehmen am besten schon Jahre voraus und nicht, wenn es zu spät ist.

In der Regel gilt: Die Nachfolge ca. fünf Jahre vor der Übergabe regeln.

Diese Zeit braucht Ihr Nachfolger, um sich mit relevanten Themen im Zusammenhang mit der Übergabe auseinanderzusetzen und sich auf die Nachfolge vorzubereiten.

Ein qualifizierter Nachfolger, egal ob aus der eigenen Familie, dem Betrieb oder fremd, sollte ein gut vorbereitetes Unternehmen vorfinden. Dies erleichtert den „Start“ und sichert den Fortbestand Ihres Unternehmens.

5. Fehler: Unveränderlichkeit von Rechtsdokumenten

Die Nachfolge vorausschauend planen: Testamente, Ehevertrag, geschäftliche Verträge und Grundbucheinträge sind unveränderliche Rechtsdokumente, die  im Falle eines plötzlichen Ausscheidens des Unternehmers nicht mehr geändert werden können.

Selbst die besten Anwälte können z. B. im Fall des unvorhergesehenen Todes eines Unternehmensleiters die bestehenden Rechtsdokumente nicht mehr zu Gunsten des Unternehmens und deren Nachfolger sowie für die Hinterbliebenen ändern.

Prüfen Sie daher im Vorfeld die bestehenden Verträge ob diese noch Ihren tatsächlichen Wünschen entsprechen.

6. Fehler: Keine sachgerechte Entscheidung

Wer nicht die richtigen Kriterien bei der Auswahl seines Nachfolgers betrachtet, läuft Gefahr, dass sein Unternehmen in Zukunft unter den Folgen der falschen Auswahl leidet.

Im Konflikt stehen hierbei wirtschaftliche Entscheidungen gegenüber dem Bauchgefühl des Unternehmers zur Frage der Nachfolge im Unternehmen.

7. Fehler: Kein „Notfallkoffer“ vorhanden?

Die Erteilung von Vollmachten (Generalvollmacht, Prokura etc.) oder einer verfassten Notfallregelung wie evtl. Wechsel der Rechtsform (z. B. vom Einzelunternehmen zur GmbH) kann im Falle eines abrupten Ausscheidens des Unternehmers den Fortbestand des Unternehmens retten.

Ohne solche Vorkehrungen riskiert man eventuell den Stillstand oder gar das damit verbundene Aus eines Unternehmens.

Achtung: Eine Generalvollmacht eines Geschäftsführers berechtigt den Bevollmächtigten nicht dessen Aufgaben als Geschäftsführer zu übernehmen.

Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch persönlich für eine umfassende Beratung zur Verfügung.

Gemeinsam mit meinen Mandanten entwickle ich erfolgversprechende Konzepte für die rechtliche Umsetzung der geplanten Unternehmensübergabe und setze diese in der anschließenden Vertragsgestaltung zielführend und rechtssicher um.

Rechtsanwalt Gesellschaftsrecht Jörg Streichert
Nach oben scrollen