Erfolgreiche Prozessführung im Handelsrecht durch
umfassende handelsrechtliche Kenntnisse und Erfahrung.

Prozessführung im Handelsrecht

Aufgrund der Schnelligkeit und der Bedeutung der Handelsgeschäfte kommt es in Geschäftsbeziehungen zwischen Kaufleuten immer wieder zu Störungen, die nicht selten zu Rechtsstreitigkeiten führen. Hierbei ist vorrangig das Handelsrecht zu beachten. Ein Kaufmann hat im Vergleich zum sonstigen Privatrecht ein verändertes Programm an Rechten und Pflichten. Das bestimmt im Hinblick auf das BGB Art. 2 I EGHGB:

“In Handelssachen kommen die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches nur insoweit zur Anwendung, als nicht im Handelsgesetzbuch oder in diesem Gesetz ein anderes bestimmt ist.” 

Wegen den meist recht engen – persönlichen und wirtschaftlichen – Verflechtungen zwischen Unternehmen und Vertriebsmitarbeitern (Handelsvertreter, Franchisenehmer, Vertragshändler) kommt es auch hier häufig zu Streitigkeiten. Aufgrund der meist existentiellen Bedeutung und den damit verbundenen starken Emotionen lassen sich diese Streitigkeiten oftmals nicht mehr außergerichtlich beilegen. Gerne wird das Vertriebsrecht insoweit auch als “Familienrecht der Unternehmer” bezeichnet.

Die erfolgreiche Beratung auf dem Gebiet des Handelsrechts erfordert daher neben umfassenden handelsrechtlichen Kenntnissen vor allem auch die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung im Handelsrechtes sowie fundierte Erfahrung in der Prozessführung (Litigation).

Handelsrechtliche Gerichtsverfahren sind meist komplex, da Fragen des materiellen Rechts – insbesondere des HGB – eng mit dem Prozessrecht – ZPO und den internationalen Sonderregelungen – verknüpft werden müssen. Bei den Gerichten wurden hierfür spezielle “Kammern für Handelssachen” eingerichtet.

Leider ist die Prozessführung im Handelsrecht (Litigation) – d.h. die Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen mithilfe der Gerichte – ist ein zumeist unterschätztes Gebiet anwaltlicher Tätigkeit. Dass “Recht haben” und “Recht bekommen” nicht selten auseinanderfallen, dürfte allseits bekannt sein. Verantwortlich hierfür ist nicht selten die unzureichende Erfahrung auf dem Gebiet der Prozessführung.

Es ist mithin keineswegs so, dass man sich vor Gericht und auf hoher See allein in Gottes Hand befände. Eine erfolgreiche Prozessführung beschränkt sich eben nicht auf die Wahrnehmung der mündlichen Verhandlungstermine.

Neben einem souveränen Auftreten im Gerichtssaal ist das Erstellen nachvollziehbarer, wohl strukturierter und übersichtlich gegliederter Schriftsätze für eine erfolgreiche Prozessführung von entscheidender Bedeutung. Letzteres erfordert neben exzellenten Rechtskenntnissen auch besondere analytische, psychologische und rhetorische Fähigkeiten:

In Deutschland gilt im Zivilprozess die sogenannte Parteimaxime. Der Mandant bzw. sein Anwalt hat danach das Gerichtsverfahren umfassend zu gestalten. Der Richter, der dazu berufen ist, zu entscheiden, macht – vereinfacht ausgedrückt – nur das, was die Parteien ihm sagen. Von entscheidender Bedeutung ist es daher, alle entscheidenden Aspekt auch in das Verfahren einzuführen oder gerade nicht einzuführen, einem Zeugen eine bestimmte Fragen zu stellen oder gerade nicht zu stellen. Diese „Kleinigkeiten“ entscheiden nicht selten über den Ausgang eines gesamten Verfahrens.

Obwohl ich im Interesse meiner Mandanten stets darauf bedacht bin, Streitigkeiten von vornherein – etwa durch eine vorausschauende Vertragsgestaltung – zu vermeiden bzw. vorhandene Konflikte außergerichtlich und einvernehmlich beizulegen, scheue ich vor gerichtlichen Auseinandersetzungen nicht zurück.

Hierbei möchte ich nicht nur die Ansprüche meiner Mandanten durchsetzen – gerichtlich wie außergerichtlich –, sondern meine Mandanten selbstverständlich auch vor Ansprüchen Dritter schützen. Die Haftungsvermeidung als Spiegelbild der Anspruchsdurchsetzung ist daher ebenfalls Schwerpunkt meiner Tätigkeit.

Ich blicke auf eine langjährige umfangreiche Erfahrung in der Prozessführung zurück und kann Sie somit vor Gericht fach- und sachkundig vertreten. Dies beinhaltet ebenso die verlässliche Einschätzung der Erfolgschancen wie auch die Entwicklung einer realistischen Prozessstrategie.

Die Schwerpunkte meiner gerichtlichen Tätigkeiten
im Handelsrecht (Litigation) sind:

  • die Durchsetzung oder Abwehr von Provisionsansprüchen des Handeslvertreter
  • die Durchsetzung oder Abwehr von Handelsvertreterausgleichsansprüchen nach § 89b HGB
  • die Durchsetzung oder Abwehr von sonstigen Ansprüchen aus einem Handelsvertretervertrag
  • die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus einem Franchisevertrag
  • die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus einem Vertragshändlervertrag sowie
  • die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen (z. B. Kaufpreis- oder Werklohnansprüche, Gewährleistung, Beweissicherung).
Print Friendly, PDF & Email