Schwerpunkt dieser Seite: Fachanwaltliche Hilfe bei der Gründung von Gesellschaften

Gründung von Gesellschaften

Bei einem Zusammenschluss von Personen zu einer Gesellschaft entstehen viele Fragen. Eine Wahl zwischen diversen Gesellschaftsformen ist erforderlich.

Die Ausarbeitung gesellschaftsrechtlicher Gesamtkonzepte zählt zu meinen Kernkompetenzen. Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht verfüge ich außerdem über große praktische Erfahrungen im Zusammenhang mit Gesellschafterstreitigkeiten. Diese verschafft ihnen den notwendigen Weitblick bei den Regelungen im Zusammenhang mit der Gründung einer Gesellschaft.

Meine Dienstleistungen bei der Gründung von Gesellschaften:

  • Umfassende Beratung bei der Wahl der richtigen Gesellschaftsform
  • Fachgerechte Erstellung von Gesellschaftsverträgen, Geschäftsführerverträgen und außervertraglichen Gesellschafterabsprachen
  • Begleitung während der gesamten Gründungsphase

Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht mit nachgewiesenen und fundierten Fachwissen sowie mehr als 25 Jahren Berufserfahrung, verstehe ich mich als Rechtsanwalt für Unternehmen, Unternehmer, Gesellschafter und Geschäftsführer.

Aufgrund meiner Berufserfahrung weiß ich, wie Unternehmer und Geschäftsführer denken. Dieses Verständnis für unternehmerische Entscheidungen gewährleistet größtmögliche Kompetenz bei der Gründung von Gesellschaften.

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über meinen Tätigkeitsbereich

Gründungen von Gesellschaften

Mein Tätigkeitsbereich “Gründung von Personengesellschaften
umfasst insbesondere die Beratung und Unterstützung bei:

  • der Gründung eines Kleingewerbebetriebes
  • der Gründung eines vollkaufmännischen Einzelunternehmens (Eingetragener Kaufmann, e. K.)
  • der Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR, BGB-Gesellschaft)
  • der Gründung einer Grundstücks-GbR
  • der Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft
  • der Gründung einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG)
  • der Gründung einer Kommanditgesellschaft (KG) sowie
  • der Gründung einer Stillen Gesellschaft

Weitere Informationen zu den einzelnen Rechtsformen finden Sie hier:

Mein Tätigkeitsbereich “Gründung von Kapitalgesellschaften
umfasst insbesondere die Beratung und Unterstützung bei:

  • der Gründung einer Unternehmergesellschaft, UG (haftungsbeschränkt)
  • der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • der Gründung einer GmbH & Co. KG
  • der Gründung einer GmbH & Still
  • der Gründung einer Aktiengesellschaft (AG)
  • der Gründung einer Stillen Gesellschaft
  • der Begründung einer Betriebsaufspaltung
  • bei der Umwandlung (Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel)
  • bei Anmeldung einer Limited (Ltd.) UK in Deutschland sowie
  • der Gründung einer Stiftung

Weitere Informationen zu den einzelnen Rechtsformen finden Sie hier:

Umfassende Informationen zur “Satzung der Gesellschaft
mit beschränkter Haftung (GmbH)”
finden Sie hier:

Weitere Informationen zur “GmbH & Co. KG” finden Sie hier:

Weitere Informationen zur “Beteiligung von Business Angels” finden Sie hier:

Als Praktiker greife ich auf die wesentlichen Gerichtsentscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH), der Oberlandesgerichte (OLG) und der sonstige Gerichte zu den jeweiligen Fachthemen zurück. Hierbei unterstützen mich das juris PartnerModul Handels- und Gesellschaftsrecht sowie die Datenbank Centrale für GmbH online optimal.

Ständige, intensive Fortbildung im Rahmen der Fachanwaltschaft sowie im Rahmen meiner Mitgliedschaften bei der ARGE Handels- und Gesellschaftsrecht im deutschen Anwaltsverein und bei der Centrale für GmbH garantieren einen stets aktuellen Wissensstand, den Sie auch in der Rubrik „Journal“ wiederfinden.

Fachlehrgang Handels- und Gesellschaftsrecht
44. Fachanwaltslehrgang - Teilnahmetertifikat 01.08.2016
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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