Fokus dieser Seite: Fachanwalt Jörg Streichert, Nachweis der speziellen Qualifikation
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
An dieser Stelle informiere ich Sie darüber, welche umfassenden Voraussetzungen ein Rechtsanwalt erfüllen muss, um den Titel “Fachanwalt für Handels – und Gesellschaftsrecht” führen zu können.
Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland sowie die weiteren Mitglieder der Rechtsanwaltskammern haben eine Fachanwaltsordnung (FAO) beschlossen. Dort ist geregelt, dass der Rechtsanwalt besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen hat, bevor er berechtigt wird, den Titel “Fachanwalt für Handels – und Gesellschaftsrecht” zu führen.
Definitionen des Handels- und Gesellschaftsrechts
Theoretische Kenntnisse:
Der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse setzt voraus, dass der Rechtsanwalt an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang teilgenommen hat, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst.
Die Gesamtdauer des Lehrgangs muss, Leistungskontrollen nicht angerechnet, mindestens 120 Zeitstunden betragen.
Der Rechtsanwalt muss durch Vorlage von Zeugnissen, Bescheinigungen und sonstigen geeigneten Unterlagen nachweisen, dass er den Lehrgang erfolgreich absolviert hat. Insbesondere muss der Rechtsanwalt nachweisen, dass er sich mindestens drei schriftlichen Leistungskontrollen (Klausuren) aus verschiedenen Bereichen des Lehrgangs erfolgreich unterzogen hat. Pro Aufsichtsarbeit werden fünf Zeitstunden angesetzt – das entspricht Examensniveau.
Für das Fachgebiet Handels – und Gesellschaftsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. Materielles Handelsrecht, insbesondere:
a) Recht des Handelsstandes (§§ 1-104 HGB)
b) Recht der Handelsgeschäfte (§§ 343-406 HGB)
c) internationales Kaufrecht, insbesondere UN-Kaufrecht
2. Materielles Gesellschaftsrecht, insbesondere:
a) das Recht der Personengesellschaften
b) das Recht der Kapitalgesellschaften
c) internationales Gesellschaftsrecht, insbesondere Grundzüge des europäischen Gesellschaftsrechts sowie der europäischen Aktiengesellschaft
d) Konzernrecht, insbesondere das Recht der verbundenen Unternehmen
e) Umwandlungsrecht
f) Grundzüge des Bilanz- und Steuerrechts
g) Grundzüge des Dienstvertrags- und Mitbestimmungsrechts
3. Bezüge des Handels- und Gesellschaftsrechts zum Arbeitsrecht, Kartellrecht, Handwerks- und Gewerberecht, Erb- und Familienrecht, Insolvenz- und Strafrecht sowie Bezüge des Rechts der Aktiengesellschaften zum Wertpapiererwerbs- und Übernahmerecht.
4. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung
Praktische Erfahrungen:
Der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Rechtsanwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei – mindestens – 80 Fälle bearbeitet hat, davon mindestens 20 rechtsförmliche Verfahren sowie mindestens 20 Fälle, die die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen oder die Gründung oder Umwandlung von Gesellschaften zum Gegenstand haben.
Zur Prüfung dieser Anforderungen durch die Kammer muss der Rechtsanwalt Falllisten vorlegen, die Angaben über das Aktenzeichen, den Verfahrensgegenstand, den Zeitraum und die Art und den Umfang der Tätigkeit sowie den Stand des Verfahrens enthalten müssen.
Fachgespräch:
Zum Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse oder der praktischen Erfahrungen wird in der Regel mit dem Fachausschuss ein Fachgespräch geführt.
Fortbildung:
Der Rechtsanwalt, der eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss jährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder mindestens an einer anwaltlichen Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf 15 Zeitstunden nicht unterschreiten. Dies hat der Anwalt gegenüber der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert zu belegen.
Zahlen und Fakten:
- Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hatte am 1. Januar 2017 insgesamt 164.393 Rechtsanwälte.
- Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) verzeichnete am 1. Januar 2017 insgesamt 43.419 Fachanwälte. Der Prozentsatz der Fachanwälte im Kammerbezirk beträgt damit 26,4 %.
- Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) verzeichnete am 1. Januar 2017 insgesamt 1.656 Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht. Der Prozentsatz der Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht im Kammerbezirk beträgt damit 1 %.
Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer, Statistiken der BRAK
- Die Rechtsanwaltskammer München hatte am 1. Januar 2017 insgesamt 21.173 Rechtsanwälte.
- Die Rechtsanwaltskammer München verzeichnete am 1. Januar 2017 insgesamt 4.820 Fachanwälte. Der Prozentsatz der Fachanwälte im Kammerbezirk beträgt damit 22,8 %.
- Die Rechtsanwaltskammer München verzeichnete am 1. Januar 2017 insgesamt 199 Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht. Der Prozentsatz der Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht im Kammerbezirk beträgt damit 0,9 %.
Quelle: Rechtsanwaltskammer München, Aktuelles – Mitteilungen I/2017, Seite 4ff.
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