Private Vorsorge
Umfassende Vorsorge betrifft nicht nur den Todesfall, sondern auch Situationen gesundheitlicher Krisen, vor allem im fortgeschrittenen Alter.
Hier ermöglichen ein durchdachter Notfallplan, Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- und Patientenverfügungen die Aufrechterhaltung Ihrer Selbstbestimmung sowie die Fortführung Ihrer Geschäfte.
I. Notfallplanung für Unternehmer
Kleine und mittelständische Unternehmen erleben es leider viel zu häufig, dass wegen Unfall, Krankheit oder gar Tod der Chef auf unbestimmte Zeit ausfällt.Da dieser meist sämtliche wichtigen Geschäftsbefugnisse über Bankdaten, Lieferanten, Steuern oder Arbeitsverträge alleine besitzt, kann das Unternehmen ohne ihn praktisch nicht weiterlaufen.
Eine Studie des Instituts für Mittelstandsforschung hat ergeben, dass 24.000 KMU’s pro Jahr in Deutschland plötzlich ohne Geschäftsführer dastehen – oft eben mit der Folge, dass keiner weiß, wie es weitergeht.
Die IHK Berlin hat zu diesem Zweck das “Notfall-Handbuch für Unternehmen” entwickelt.
Um die Funktionstüchtigkeit des eigenen Unternehmens zu gewährleisten, ist jeder Unternehmer angehalten, seinen eigenen Notfallplan einzurichten.
Hierbei kann ich Sie gerne professionell beraten und unterstützen.
II. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
Vermögensfragen beschäftigen sich meist mit komplizierten und sensiblen Themen.
Es ist wichtig in Bezug auf das eigene Vermögen frühzeitig die richtigen Vorsorge- und Schutzmaßnahmen festzulegen.
Mit einer Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauensperson ermächtigt, für jemanden zu handeln, der wegen Krankheit oder schwerer Pflegebedürftigkeit nicht mehr selbst in der Lage ist, wichtige Entscheidungen zu treffen. Die Möglichkeit der Vorsorge mittels Vorsorgevollmacht vermeidet die Durchführung eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens und die Einrichtung einer Betreuung.
Mit einer Betreuungsverfügung kann in gesunden Tagen bestimmt werden, welche Person zu einem späteren Zeitpunkt ggf. zum Betreuer ausgewählt werden soll.
Eine gute Beratung ist dabei von unschätzbarem Wert und eröffnet oft Möglichkeiten, die vorher nicht in Betracht gezogen wurden. Vordrucke sind hilfreich, helfen aber nicht wirklich weiter, wenn es um die eigene, individuelle Sitation geht.
Hierbei kann ich Sie gerne professionell beraten und unterstützen.
Zur optimalen Besprechungs- bzw. Vertragsvorbereitung
nutzen Sie bitte meinen Fragebogen:
III. Patientenverfügung – individuell
Wer bis zuletzt selbst über die Gestaltung seines Lebens entscheiden möchte und auch würdevoll aus dem Leben scheiden will, kommt an diesem Thema nicht vorbei.
Auch als viel beschäftigter Unternehmer lohnt es sich allemal, sich mit einer für passgenauen Patientenverfügung intensiver auseinanderzusetzen und diese auch stets aktuell zu halten.
Es kann sich durchweg „lohnen“ professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Alle Fragen (z. B. Reanimation, Beatmung, Antibiotikatherapie, Dialyse, Palliative Sedierung, Ablehnung der intensivmedizinischen Behandlung oder der Krankenhausbehandlung allgemein, etc.) sind hierbei stets interdisziplinär und ganzheitlich, auf den einzelnen Menschen als Individuum ausgerichtet zu entscheiden. Vordrucke helfen hier nicht wirklich.
Gesetzlich vorgeschrieben ist die Schriftform. Dabei kann – im Unterschied zu einem Testament – die Patientenverfügung (auch: Patiententestament) mit der Schreibmaschine oder dem Computer maschinell verfasst werden. Die Patientenverfügung ist aber eigenhändig unterschreiben. Eine notarielle Beurkundung ist nicht notwendig.
Auch hierbei kann ich Sie gerne professionell beraten und unterstützen.
Zur optimalen Besprechungs- bzw. Vertragsvorbereitung nutzen Sie bitte meinen Fragebogen:
zurück zur Übersicht Erbrecht, Vermögensnachfolge
al310118ks-270420rd