Der Erbfall – sich gerichtlich oder einvernehmlich einigen bedeutet, dass viele
Angelegenheiten professionell und strategisch optimal erledigt werden müssen.
Im Erbfall
Ist der Erbfall eingetreten, stehe ich Ihnen sowohl im Erbscheinsverfahren als auch bei Auseinandersetzungen mit Erben, Miterben einer Erbengemeinschaft, Pflichtteilsberechtigten oder Testamentsvollstreckern zur Seite.
Setzen Sie gerade im Konfliktfall unbedingt auf einen spezialisierten Rechtsanwalt mit
der entsprechenden Erfahrung im Erbrecht.
Welche Strategie in Ihrem Fall zum Ziel führt – von der kompromisslosen gerichtlichen Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche bis zur einvernehmlichen Lösung im Familienkreis – bestimme ich gemeinsam mit Ihnen nach eingehender Prüfung Ihrer Situation und umfassender Beratung.
I. Abwicklung eines Erbfalls
In den ersten Tagen und Wochen nach einem Todesfall unterstütze ich meine Mandanten bei der Einleitung der erforderlichen Schritte und Abwicklung der notwendigen Formalien, insbesondere bei der Beantragung des Erbscheins. Je nach Fall ist zu prüfen, ob eine Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft wirtschaftlich sinnvoll ist und ob die Anfechtung eines ungünstigen und ungültigen Testaments in Betracht kommt.
Gerne stehe ich Ihnen in mit qualifizierten Auskünften
und professioneller Hilfeleistung zur Verfügung.
II. Erbscheinsverfahren
Der Erbschein macht den Erben nicht zum Erben – das wird er von selbst kraft Gesetz.
Der Erbschein wird jedoch benötigt, um sich gegenüber Banken, Grundbuchämtern etc. als Erbe zu legitimieren. Gibt es Streit darüber ob jemand Erbe ist und gegebenenfalls mit wem und mit welcher Erbquote, wird dieser Streit vorwiegend im Erbscheinsverfahren ausgetragen.
Es gibt Alleinerbscheine, gemeinschaftliche Erbscheine von mehreren Erben oder entsprechende Teilerbscheine, gegenständlich beschränkte Erbscheine oder auch sogenannte Fremdrechtserbscheine bei Anwendung ausländischen Rechts.
Ich prüfe, ob und welche Art von Erbschein Sie benötigen, damit keine unnötigen Kosten entstehen.
Ich entwerfe den Erbscheinsantrag für Sie und unterstützen Sie bei der Beibringung von Unterlagen wie z.B. Testamente, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden etc.
Beim Streit um das Erbrecht vertrete ich Sie im Erbscheinsverfahren vor dem
Nachlassgericht und auch außergerichtlich (z.B. Erbvergleich).
III. Die Erbengemeinschaft
Nicht selten finden sich Verwandte oder auch familienfremde Personen
nach einem Erbfall – oft ungewollt – in einer Erbengemeinschaft wieder.
Diese kann sowohl durch gesetzliche Erbfolge als auch durch Testament entstehen. Letzteres geschieht meist, wenn der Erblasser bei der Testamentserrichtung nicht richtig fachmännisch beraten wurde.
In der Nachfolgegestaltung sollten Erbengemeinschaften grundsätzlich vermieden werden, da sie zu den kompliziertesten und konfliktträchtigsten Wesen im deutschen Recht gehören.
Was macht die Erbengemeinschaft so kompliziert? Es handelt sich um eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft. Jeder Miterbe hat einen Bruchteil am Gesamtnachlass. Vereinfacht kann man sagen, dass allen alles gemeinsam gehört.
Dies führt dazu, dass die Miterben nur gemeinsam über Nachlassgegenstände verfügen dürfen. Soll also z.B. ein Haus oder ein Wertpapier aus dem Nachlass verkauft werden, ist dies nur möglich, wenn alle Miterben dem zustimmen. Diese Regelung gibt auch Miterben mit sehr kleinen Erbquoten eine Blockademöglichkeit und damit erhebliches Erpressungspotential.
Hierbei kann ich Sie gerne professionell beraten und unterstützen.
IV. Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
Beim Aufeinandertreffen von verschiedenen Personen mit unterschiedlichen Mentalitäten und Interessen und dem rechtlich komplexen Institut der Erbengemeinschaft ist neben der genauen Kenntnis der rechtlichen Möglichkeiten eine kluge Strategie gefragt.
Diese muss immer langfristig ausgerichtet sein und zu einem Ziel führen. Diesem Ziel müssen sich die einzelnen Entscheidungen, nämlich wann man mit wem welche Koalition eingeht, wann man in welcher Situation nachgibt oder hart bleibt und wann man den Weg der Einigung oder der zwangsweisen Durchsetzung betreibt.
Die wichtigsten Fragen zur Festlegung einer Strategie in der Erbengemeinschaft sind u. a.:
- Welche Interessen und Ziele habe ich?
- Welche Prioritäten gebe ich meinen Interessen und Zielen?
- Welche Interessen, Ziele und Prioritäten haben die anderen Beteiligten?
- Welche Persönlichkeit haben ich und die anderen Beteiligten?
- Welche finanziellen Möglichkeiten haben die Beteiligten?
V. Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
Stets ist zu prüfen, ob der Pflichteilsberechtigte neben dem sogenannten „ordentlichen“ Pflichtteilsanspruch, der aus dem Wert des Nachlasses berechnet wird, auch einen „Pflichtteilsergänzungsanspruch“ geltend machen kann, der aus bestimmten Schenkungen des Erblassers ermittelt wird.
- Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils, wird aber in Form von Geld beglichen.
Mit umfassender Erfahrung setze ich Ihre Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche effektiv unter Nutzung des Auskunftsanspruchs und Wertermittlungsanspruchs durch.
VI. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
Streitpunkt zwischen dem Erben und dem Pflichtteilsberechtigten
ist regelmäßig die Höhe des Anspruches.
Zur Wertermittlung der einzelnen Nachlassgegenstände ist der Erbe vervpflichtet. Die Wertermittlung hat durch eine korrekte, ggfs. sachverständige Bewertung der einzelnen Nachlassposten sowie Abzugsposten zu erfolgen.
Stets ist zu prüfen, inwieweit sich der Pflichtteilsberechtigte Schenkungen oder Vorempfänge auf seinen Pflichtteil anrechnen lassen muss.
Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils, wird aber in Form von Geld beglichen.
Mit umfassender Erfahrung unterstütze ich Sie bei der Abwehr unberechtigter Pflichtteilsforderungen.
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