Erbrecht, Vermögensnachfolge – Gesellschaftliche Nachfolgeregelungen in einem
sehr komplexen Rechtgebiet gestalten.

Erbrecht, Vermögensnachfolge

  Das “Erbrecht” ist als subjektives Recht das Recht – sogar Grundrecht nach Artikel 14 Grundgesetz – Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu “erben“). Der Begriff Erbrecht bezeichnet im objektiven Sinn auch die Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person (Erblasser) bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen befassen.

Das Erbrecht ist ein sehr komplexes, schwieriges Rechtsgebiet. Eine seriöse Beratung im Erbrecht kann nur von einem Rechtsanwalt mit einer besonderen Zusatzausbildung, langjähriger Berufserfahrung und ständiger Fortbildung sachgerecht und verantwortungsvoll erfolgen.

Als Fachanwalt für Handels-und Gesellschaftsrecht und umfangreicher Fortbildung und Erfahrung im Erbrecht verstehe ich mich auch als Rechtsanwalt für Fragen des Erbrechts und der Vermögensnachfolge, insbesondere soweit es Fragen der Unternehmensnachfolgeregelung in Testamenten, Erbverträgen und Gesellschaftsverträgen betrifft. Einen weiteren Schwerpunkt bildete die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften in Gesellschaften.

Aufgrund meiner langjährigen Berufserfahrung sind mir die Gedanken im Hinblick auf die Vereinbarung gesellschaftsrechtlicher Nachfolgeregelungen sowie nach Eintritt eines Erbfalls bestens bekannt.

Meinen Mandanten kann ich daher ein umfangreiches Fachwissen anbieten.

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über meine Tätigkeitsbereiche im

Erbrecht

Mein Tätigkeitsbereich “Private Vorsorge” umfasst insbesondere die Beratung und Unterstützung bei

  • der “Notfallplanung” für Unternehmer
  • der Errichtung einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
  • sowie der Errichtung einer individuellen , höchstpersönlichen Patientenverfügung

 

Weitere Informationen zu diesen Themen finden Sie hier:

Mein Tätigkeitsbereich “Vermögensplanung” umfasst insbesondere die Beratung und Unterstützung bei

  • Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich Testament und Erbvertrag,
  • Fragen der vorweggenommene Erbfolge,
  • Regelung der Unternehmensnachfolge,
  • Nachfolgeregelungen in Gesellschaftsverträgen sowie
  • bei (gemischten) Schenkungen unter Lebenden.

 

Weitere Informationen zu diesen Themen finden Sie hier:

Weitere Informationen zu meinem Tätigkeitsbereich “Die gemeinützige Stiftung” finden Sie hier:

Mein Tätigkeitsbereich “Erbfall” umfasst insbesondere die Beratung und Unterstützung bei

  • der Abwicklung eines Erbfalls

  • dem Erbscheinsverfahren
  • der Führung einer Erbengemeinschaft
  • der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
  • der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
  • sowie – hierzu korrespondierend – der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen

 

Weitere Informationen zu diesen Themen finden Sie hier:

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit als “Testamenstvollstrecker” finden Sie hier:

Weitere Informationen zu Fragen der “Erbschaftsteuer” finden Sie hier:

Weitere Informationen zu meinem Tätigkeitsbereich “Prozessführung im Erbrecht” finden Sie hier:

Als Praktiker greife ich auf die wesentlichen Gerichtsentscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH), der Oberlandesgerichte (OLG) und der sonstige Gerichte zu den jeweiligen Fachthemen zurück. Hierbei unterstützt mich das juris PartnerModul Handels- und Gesellschaftsrecht optimal.

  • Ständige, intensive Fortbildung auf dem Gebiet des Erbrechts sowie im Rahmen meiner Mitgliedschaft bei der ARGE Erbrecht im deutschen Anwaltsverein garantieren einen stets aktuellen Wissensstand, den Sie auch in der Rubrik „Journal“ wiederfinden.
Fachlehrgang Erbrecht
Teilnahmezertifikat Fachlehrgang Erbrecht(1)
Fachlehrgang Testamentsvollstrecker
Testamentsvollstreckerzeugnis

al190717ks-270420rd

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