Thema dieser Seite: Prozessführung im Kapitalanlagerecht

Prozessführung im Kapitalanlagerecht

Prozessführung im Kapitalanlagerecht

Oftmals sind Vermögensverwalter, Kapitalanlagenvermittler, Banken, Rechtsanwälte und Steuerberater bei Anlageentscheidungen involviert und mögliche Anspruchsgegner bei Pflichtverletzungen.

  • Oftmals führt auch erst ein eigennütziges Zusammenwirken mehrerer Beteiligter zu einer Fehlentscheidung.
  • Außergerichtliche Einigungsversuche mit möglichen Anspruchsgegnern scheiterten häufig daran, dass diese jede Schuld von sich weisen und darauf vertrauen, dass geschädigte Anleger ihre Ansprüche nicht gerichtlich geltend machen werden.
  • Durch glaubhaft klingende Vertröstungen und Versprechungen wird versucht, geschädigte Anleger gezielt von der Geltenmachung ihrer Ansprüche abzuhalten.

An der gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche führt damit häufig kein Weg vorbei.

Prozessführung im Kapitalanlagerecht – d.h. die Durchsetzung von Ansprüchen mithilfe der Gerichte – erfolgt nicht selten im Rahmen von standardisierten Verfahren, bei dem selten auf den zu Grunde liegenden individuellen Sachverhalt des einzelnen geschädigten Anlegers eingegangen wird.

Es ist mithin keineswegs so, dass man sich vor Gericht und auf hoher See allein in Gottes Hand befände. Eine erfolgreiche Prozessführung beschränkt sich eben nicht auf die Wahrnehmung der mündlichen Verhandlungstermine.

Neben einem souveränen Auftreten im Gerichtssaal ist das Erstellen nachvollziehbarer, wohl strukturierter und übersichtlich gegliederter Schriftsätze für eine erfolgreiche Prozessführung von entscheidender Bedeutung. Letzteres erfordert neben exzellenten Rechtskenntnissen auch besondere analytische, psychologische und rhetorische Fähigkeiten:

 

In Deutschland gilt im Zivilprozess die sogenannte Parteimaxime. Der Mandant bzw. sein Anwalt hat danach das Gerichtsverfahren umfassend zu gestalten. Der Richter, der dazu berufen ist, zu entscheiden, macht – vereinfacht ausgedrückt – nur das, was die Parteien ihm sagen. Von entscheidender Bedeutung ist es daher, alle entscheidenden Aspekt auch in das Verfahren einzuführen oder gerade nicht einzuführen, einem Zeugen eine bestimmte Fragen zu stellen oder gerade nicht zu stellen. Diese „Kleinigkeiten“ entscheiden nicht selten über den Ausgang eines gesamten Verfahrens.

 

Obwohl ich im Interesse meiner Mandanten stets darauf bedacht bin, Streitigkeiten bzw. vorhandene Konflikte außergerichtlich und einvernehmlich beizulegen, scheue ich vor gerichtlichen Auseinandersetzungen nicht zurück.

Hierbei möchte ich nicht nur die Ansprüche meiner Mandanten durchsetzen – gerichtlich wie außergerichtlich –, sondern meine Mandanten selbstverständlich auch vor Ansprüchen Dritter schützen. Die Haftungsvermeidung als Spiegelbild der Anspruchsdurchsetzung ist daher ebenfalls Schwerpunkt meiner Tätigkeit.

Ich blicke auf eine langjährige umfangreiche Erfahrung in der Prozessführung zurück und kann Sie somit vor Gericht fach- und sachkundig vertreten. Dies beinhaltet ebenso die verlässliche Einschätzung der Erfolgschancen wie auch die Entwicklung einer realistischen Prozessstrategie.

Die Schwerpunkte meiner gerichtlichen Tätigkeit im Kapitalanlagerecht sind:

  • die Durchsetzung von Ansprüchen geschädigter Kapitalanleger gegen Vermögensverwalter, Anlageberater und Vermittler,
  • die Durchsetzung von Ansprüchen geschädigter Kapitalanleger gegen Initiatoren von Kapitalanlagen sowie
  • die Geltendmachung von Haftungsansprüchen gegen beteiligte Rechtsanwälte und Steuerberater.

zurück zu Kapitalanlagerecht

al28032017ks

Print Friendly, PDF & Email