Prozessführung im Erbrecht mit dem Ziel, dass “Recht haben”
und “Recht bekommen” möglichst nah beieinander liegen.

Prozessführung

Prozessführung im Erbrecht

Die Prozessführung im Erbrecht ist ein oft unterschätztes
Gebiet anwaltlicher Tätigkeit.

Erbprozesse sind oft langwierig und kostenintensiv. Dennoch lassen sich Prozesse im Bereich des Erbrechts oder aber des Pflichtteilsrecht nicht immer vermeiden. Nicht selten ist die Klageerhebung im Erbrecht geeignet, einen ins stocken geratenen Auseinandersetzungsprozess neu zu beleben oder aber, die mündliche Verhandlung eines Erbrechtsprozesses bringt alle Parteien zusammen und es gelingt eine Einigung, welche außergerichtlich bereits in weite Ferne gerückt war.

Gemeinsam mit meinen Mandanten wäge ich die Erhebung einer Erbrechtsklage ab und spreche im Vorhinein die Risiken der Klage durch. Hierzu gehört auch eine realistische Einschätzung, wieviel Zeit das Klageverfahren und eine mögliche Berufung in Anspruch nehmen wird.

Prozessführung im Erbrecht – d.h. die Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen mithilfe der Gerichte – ist ein zumeist unterschätztes Gebiet anwaltlicher Tätigkeit. Dass “Recht haben” und “Recht bekommen” nicht selten auseinanderfallen, dürfte allseits bekannt sein. Verantwortlich hierfür ist nicht selten die unzureichende Erfahrung auf dem Gebiet der Prozessführung.

Es ist mithin keineswegs so, dass man sich vor Gericht und auf hoher See allein in Gottes Hand befände. Eine erfolgreiche Prozessführung beschränkt sich eben nicht auf die Wahrnehmung der mündlichen Verhandlungstermine.

Neben einem souveränen Auftreten im Gerichtssaal ist das Erstellen nachvollziehbarer, wohl strukturierter und übersichtlich gegliederter Schriftsätze für eine erfolgreiche Prozessführung von entscheidender Bedeutung. Letzteres erfordert neben exzellenten Rechtskenntnissen auch besondere analytische, psychologische und rhetorische Fähigkeiten:

In Deutschland gilt im Zivilprozess die sogenannte Parteimaxime. Der Mandant bzw. sein Anwalt hat danach das Gerichtsverfahren umfassend zu gestalten. Der Richter, der dazu berufen ist, zu entscheiden, macht – vereinfacht ausgedrückt – nur das, was die Parteien ihm sagen. Von entscheidender Bedeutung ist es daher, alle entscheidenden Aspekt auch in das Verfahren einzuführen oder gerade nicht einzuführen, einem Zeugen eine bestimmte Fragen zu stellen oder gerade nicht zu stellen. Diese „Kleinigkeiten“ entscheiden nicht selten über den Ausgang eines gesamten Verfahrens.

Obwohl ich im Interesse meiner Mandanten stets darauf bedacht bin, Streitigkeiten von vornherein – etwa durch eine vorausschauende Vertragsgestaltung – zu vermeiden bzw. vorhandene Konflikte außergerichtlich und einvernehmlich beizulegen, scheue ich vor gerichtlichen Auseinandersetzungen nicht zurück.

Hierbei möchte ich nicht nur die Ansprüche meiner Mandanten durchsetzen – gerichtlich wie außergerichtlich –, sondern meine Mandanten selbstverständlich auch vor Ansprüchen Dritter schützen. Die Haftungsvermeidung als Spiegelbild der Anspruchsdurchsetzung ist daher ebenfalls Schwerpunkt meiner Tätigkeit.

Ich blicke auf eine langjährige umfangreiche Erfahrung in der Prozessführung zurück und kann Sie somit vor Gericht fach- und sachkundig vertreten. Dies beinhaltet ebenso die verlässliche Einschätzung der Erfolgschancen wie auch die Entwicklung einer realistischen Prozessstrategie.

Die Schwerpunkte meiner gerichtlichen Tätigkeit im Erbrecht sind:

  • Vertretung im Erbscheinsverfahren, insbesondere bei Streitigkeiten
    hinsichtlich Auslegung und Anfechtung eines Testaments
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften (Auseinandersetzungsklage)
  • Durchsetzung von Auskunftsansprüchen
  • Durchsetzung von Vermächtnisansprüchen
  • Geltendmachung bzw. Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen

zurück zur Übersicht Erbrecht, Vermögensnachfolge

al160418ks-280420rd

Print Friendly, PDF & Email