Der Fachanwalt für für den Mittelstand in Deutschland

Ich löse und beende
Ihren Gesellschafterstreit.

Jörg Streichert Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht

Jörg Streichert - Fachanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftrecht

Streit lösen im Brennpunkt der Gesellschafterversammlung

Mit unternehmerischem Einblick, tiefem Fachwissen, langjähriger Erfahrung und strategischem Vorgehen löse ich Ihren Gesellschafterstreit.

Bereits eskalierte Auseinandersetzungen unter Gesellschaftern gefährden den Fortbestand Ihres Unternehmens. Auf dem Konfliktfeld der Gesellschafterversammlung vertrete ich Ihre Positionen mit einem hohem Maß an Sachverstand, umfassender Erfahrung, exzellentem Fachwissen und unternehmerischem Denken. Mit Strategie, Taktik und Fingerspitzengefühl einen erfolgreichen Weg finden. Bedenken Sie: Alle halbherzigen Versuche könnten die letzten, vielleicht gescheiterten Versuche einer Firmenrettung bzw. Streitbeilegung gewesen sein.

Verheerende Folgen auf das  Unternehmen lassen sich vermeiden, wenn Sie mich rechtzeitig kontaktieren. 

Aktuell zum Thema:  Die Kunst des Gesellschafterstreits
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Sunzi - Die Kunst des Krieges

"Wenn du dich und den Feind kennst, brauchst du den Ausgang von hundert Schlachten nicht zu fürchten."

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"Die Kunst des Gesellschafterstreits"
Vom Wesen des Gesellschafterstreit und wie man ihn beenden kann.
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Meine Strategien, um Gesellschafterstreit zu beenden

Unser gemeinsames Ziel, Ihren bereits entbrannten Gesellschafterstreit zu dominieren und letztlich zu beenden, erreiche ich mit verschiedenen rechtlichen Hebeln und taktischem Vorgehen. Die richtigen Maßnahmen leite ich im stragisch optimalen Moment ein. Durch mein fachübergreifendes Wissen mit über 30 Jahren Erfahrung begleite ich Sie durch das Minenfeld des Gesellschaftsrechts. Mit Weitblick, Überblick und einem gewissen Sinn für die Dinge zwischen den Dingen.

01

Anteilsübertragung

Die effizienteste Möglichkeit einen drohenden Gesellschafterstreit abzuwenden, ist ein Kauf- und Anteilsübertragungsvertrag zwischen den Gesellschaftern. Dadurch können die meisten Streitigkeiten erledigt werden.

02

Abberufung Geschäftsführer

Eine Abberufung des Geschäftsführers stellt (…) eine Möglichkeit zur Neuausrichtung der Gesellschaft dar. Dies gilt insbesondere bei Verfehlungen des Geschäftsführers. (Siehe auch Abberufung Geschäftsführer (II) und weitere Artikel )

03

Einziehung Geschäftsanteile

… und Ausschluss aus der Gesellschaft: Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass die Gesellschaft über genügend freies Kapital zur Abfindung des Gesellschafters verfügt. (siehe auch Abschnitt §13 Einziehung-Anteile und weitere Artikel)

04

Zwangsabtretung der Geschäftsanteile

Durch einen Gesellschafterbeschluss über einer Zwangsabtretung wird der betroffene Gesellschafter verpflichtet seine Anteile auf einen Dritten abzutreten. Hierdurch …

05

Ausschlussklage

Sofern die Satzung der Gesellschaft keine Regelung hinsichtlich eines Ausschlusses eines Gesellschafters enthält, bleibt nur die Ausschlussklage beim zuständigen Landgericht – Kammer für Handelssachen.

06

Ausstieg a. d. Gesellschaft

Sofern aufgrund der Streitigkeiten unter den Gesellschaftern ein Verbleib in der Gesellschaft nicht mehr sinnvoll erscheint, besteht auch die Möglichkeit – aus wichtigem Grund – aus der Gesellschaft gegen Abfindung auszuscheiden.

07

Auflösungsklage

Für den Fall, dass weder die Abberufung eines Geschäftsführers oder der Ausschluss eines Gesellschafters aus der Gesellschaft rechtlich möglich ist, verbleibt als ultima ratio die …

08

Einstweiliger Rechtsschutz

Da gerichtliche Verfahren regelmäßig eine lange Verfahrensdauer haben, die Gesellschafter jedoch auf eine schnelle Regelung angewiesen sind, kommt dem einstweiligen Rechtsschutz eine erheblich Bedeutung zu. Im Rahmen …

09

Beschlussmängelklage

Im Rahmen dieser Klage werden die in einer vorangegangenen Gesellschafterversammlung erlassenen Beschlüsse überprüft. (…) Von besonderer Bedeutung ist die Einhaltung der Klagefrist.

Rechtsanwalt Jörg Streichert - Fachanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht für den Mittelstand in Deutschland

RA Jörg Streichert - Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht

Im Rahmen eines ersten Informationsgespräches kläre ich mit Ihnen zunächst einmal, ob ich die passende Kanzlei für Ihr Anliegen bin. Anschließend stimmen wir ab, zu welchen Konditionen ich Ihnen als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht helfen kann.

Strategien für Mittelständische Unternehmen in Deutschland, die Streit unter Gesellschaftern beilegen und auf Erfolgskurs bleiben wollen.

Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht betreue ich überwiegend mittelständische Unternehmen, deren Gesellschafter und Geschäftsführer aus Deutschland.

30 Jahre Erfahrung als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht

Mehr 30 Jahre Berufserfahrung als Rechtsanwalt und Fachanwalt

Mit umfassendem Blick auf die Rechtsgebiete, die ein Unternehmen umgeben. Fachlich kompetente Begleitung im Streitfall mit Know-How,  langjähriger Erfahrung, exzellenter Reputation und  Erfolgsbilanz.

Zertifiziert und bewertet auf:

Das sagen meine Klienten

Hr. Streichert hat uns bei einem Gesellschafterstreit geholfen. Seine Beratung ist effizient, die Hinweise verständlich und umsetzbar. Hier wird weniger Juristen-bla-bla gesprochen, sondern verständlicher Klartext.
27.05.2021 - Anonym
Bei unserem sehr schwierigen und emotionalen angespannten Fall, hat es Herr Streichert immer und gut verstanden auf den Boden der Tatsachen zurückzukommen. Letztendlich auch über ein normales Mandantenverhältnis hinaus. Herzlichen Dank!
29.10.2020 | Anonym
Herr Streichert hat eine schnelle Auffassungsgabe für komplexe Szenarien, die man zunächst darstellen muss. Durch seine umfassende Kenntnis der Rechtslage bei GmbH Gesellschaftsstreitigkeiten und seine praktische Erfahrung bzgl. der Umsetzbarkeit von Klagen und Anträgen bei Gericht hat er uns - von Anfang an - das Gefühl gegeben, dass unser Anliegen in den richtigen Händen liegt. Die Abrechnung ist auch korrekt abgelaufen - keine versteckten Kosten und keine übertriebenen Zeitaufwände. Wir würden Herrn Streichert auf gar keine Fälle weiterempfehlen, um sicher zu gehen, dass er weiterhin auch mal für uns Zeit hat und nicht ausgebucht ist 🙂
28.06.2022 | Thomas P. (Name gekürzt)
Herr Streichert ist in jeglicher Beziehung, ob zum Mandat oder den Menschen dahinter, Wärmstens zu empfehlen. Solch eine Person im Kreise der Vertrauten Mitstreiter zu wissen ist in Dankbarkeit mit Worten nicht zu definieren. Ohne Herrn Streichert wäre eine juristische Auseinandersetzung im Fachgebiet des Gesellschaftsrechtes eher nicht zu empfehlen - mit ihm jedoch ist es ein Hochgenuss an Zeit, Diskussionen und Erfahrung - In Hochachtung und mit vollem Stolz gebe ich diese Bewertung ab.
27.06.2023 | Denis R. (Name gekürzt)

Nachhaltige Weichenstellungen über die Streitbeilegung hinaus durch angrenzende Fachbereiche:

Die Folgen von Gesellschafterstreits sind weitreichend und sind bis in den Privatbereich spürbar. Um Sie zu schützen und die erreichten Ziele zu sichern, kann ich aus meinem Wissen aus anderen Fachbereichen schöpfen.

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